BESUCHSORDNUNG DES ARCHÄOLOGISCHEN MUSEUMS DER MITTLEREN ODER-REGION
IN ZIELONA GÓRA MIT SITZ IN ŚWIDNICA
1. Allgemeine Bestimmungen
- Die vorliegenden Besuchsordnung für das Museum (im Folgenden „Besuchsordnung“ genannt) regelt die Besichtigung des Archäologischen Museums des mittleren Odergebiets in Zielona Góra mit Sitz in Świdnica, das sich in der ul. Długa 27, 66-008 Świdnica befindet (im Folgenden „Museum“ genannt).
- Das Museum ist in der Herbst- und Wintersaison (Oktober – April) für Besucher von Mittwoch bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. In der Sommer- und Ferienzeit (Mai – September) ist das Museum von Mittwoch bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr, samstags von 10.00 bis 16.00 Uhr und sonntags von 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
- Das Museum behält sich das Recht vor, die Ausstellung an bestimmten Feiertagen und anderen vom Museumsdirektor festgelegten Tagen zu schließen.
- Detaillierte Informationen zu den Öffnungstagen und -zeiten finden Sie auf der Website www.muzeum-swidnica.org sowie im Museum.
- Die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig in der Hauptausstellung und der Sonderausstellung (im Folgenden „Ausstellungen des Museums“ genannt) aufhalten, ist aus Sicherheitsgründen begrenzt. Aus diesem Grund kann der Zutritt von Besuchern zur Ausstellung vorübergehend ausgesetzt werden.
- Die Ausstellungen des Museums sind bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Während des Besuchs sind die Hinweise und Anweisungen des Museumspersonals zu befolgen.
- In den Ausstellungen des Museums ist es verboten, Abfall zu hinterlassen und die Exponate zu berühren, sofern in der Beschreibung des Exponats nichts anderes angegeben ist.
- In den Ausstellungen des Museums ist das Fotografieren mit Blitzlicht verboten.
- Der letzte Einlass zu den Ausstellungen erfolgt 40 Minuten vor Schließung des Museums.
2. Ticketverkauf und -reservierung
- Der Besuch der Ausstellungen des Museums sowie die Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen im Rahmen des Programmangebots des Museums sind kostenpflichtig.
- Die Höhe der Gebühren ist der Preisliste zu entnehmen, die auf der Website www.muzeum-swidnica.org sowie im Museum erhältlich ist.
- Im Rahmen seines Programms organisiert das Museum auch kostenlose Veranstaltungen. Informationen zu diesen Veranstaltungen finden Sie auf der Website www.muzeum-swidnica.org.
- Der Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen und Ausstellungen ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit freier Plätze möglich.
- Eintrittskarten werden verkauft, bis die durch die Brandschutzvorschriften festgelegte Obergrenze erreicht ist, die als maximale Anzahl von Personen definiert ist, die sich gleichzeitig im Bereich der Hauptausstellung oder der Sonderausstellung aufhalten dürfen.
- Der Besuch der Ausstellungen durch organisierte Gruppen sowie die Teilnahme an Museumsunterricht und vom Museum organisierten Workshops ist nach vorheriger Reservierung persönlich, per E-Mail (muzeum@muzeum-swidnica.org) oder telefonisch (683273113) möglich. Die Reservierung muss mindestens 2 Werktage vor dem Termin des Workshops oder der Ausstellung bestätigt werden. Bei einer geplanten Besichtigung der Ausstellung an Wochenenden, Feiertagen und vor- oder nachfeiertäglichen Tagen muss die Reservierung mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Besuchstermin erfolgen.
- Zum Besuch der Ausstellung mit ermäßigtem Eintritt sind berechtigt:
- Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Studenten sowie Doktoranden,
- Rentnern, Pensionären sowie Invaliden und Menschen mit Behinderung zusammen mit einer Begleitperson – die polnische Staatsbürger sind,
- Lehrkräften an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Erziehern in Betreuungs-, Erziehungs-, Bildungs- und Resozialisierungsanstalten, die in Polen tätig sind,
- Personen, die mit der Auszeichnung „Für die Pflege von Denkmälern“ oder „Verdienstvoller Kulturaktivist“ geehrt wurden,
- Inhabern der „Große Familie“-Karte, der „Harmonische Familie“-Karte sowie der „Harmonische Zielonogórzanie 50+“-Karte.
- Schülern der Grund- und weiterführenden Schulen, Studierenden sowie Doktoranden,
- Rentnern, Pensionären sowie Invaliden und Menschen mit Behinderung zusammen mit einer Begleitperson – die polnische Staatsbürger sind,
- Lehrkräften an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Erziehern in Betreuungs-, Erziehungs-, Bildungs- und Resozialisierungsanstalten, die in Polen tätig sind,
- Personen, die mit der Auszeichnung „Für die Pflege von Denkmälern“ oder „Verdienstvoller Kulturaktivist“ geehrt wurden,
- Inhabern der „Große Familie“-Karte, der „Harmonische Familie“-Karte sowie der „Harmonische Zielonogórzanie 50+“-Karte.
- Kostenloser Eintritt zu den Ausstellungen haben:
- Personen, die mit dem Orden des Weißen Adlers oder dem Verdienstorden der Republik Polen sowie mit der Ehrenplakette „Verdient um die polnische Kultur“ ausgezeichnet wurden, sowie Personen, denen der Ehrentitel „Verdient um die nationale Kultur“ verliehen wurde,
- Mitarbeitern von Museen, die im staatlichen Museumsregister eingetragen sind,
- Mitgliedern des Internationalen Museumsrats (ICOM) und des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS),
- Kindern bis zum Alter von sieben Jahren.
- Ermäßigter oder freier Eintritt zu den Ausstellungen des Museums wird gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt.
- Der Besuch der Ausstellungen mit einer Gruppeneintrittskarte ist für organisierte Gruppen ab 10 Personen möglich.
- Der Besuch der Ausstellungen in organisierten Gruppen ist ausschließlich mit einem Führer möglich. Aufgrund der Größe der Ausstellungsräume darf eine Gruppe maximal 25 Personen umfassen. Bei größeren Gruppen muss ein weiterer Führer gebucht werden.
- Die Führung durch die Ausstellungen ist kostenpflichtig. Die Führungen finden ausschließlich in polnischer Sprache statt.
- Freitags ist der Eintritt zur Hauptausstellung und zu den Wechselausstellungen kostenlos. Der kostenlose Eintritt gilt ausschließlich für Einzelbesucher.
- An der Kasse werden Zahlungen nur in bar und mit Karte in der Landeswährung (PLN) akzeptiert.
3. Verhaltensregeln für Besucher im Museum
- Jeder Besucher des Museums ist verpflichtet, die folgenden Sicherheitsvorschriften sowie die Anweisungen des Personals zu befolgen.
- Auf dem Museumsgelände ist es erforderlich, sich gemäß den geltenden Verhaltensregeln zu verhalten.
- Es ist verboten:
- das Betreten von Bereichen, die nicht für die Teilnehmer der im Museum organisierten Veranstaltungen vorgesehen sind,
- das Essen und Trinken, außer an den dafür vorgesehenen Orten,
- der Konsum von alkoholischen Getränken,
- das Rauchen von Tabakwaren und E-Zigaretten,
- das Laufen und Rutschen auf Fußböden, schrägen und steilen Flächen, das Mitbringen von Fahrrädern, Tretrollern, Skateboards und anderen ähnlichen Fortbewegungsmitteln auf das Museumsgelände sowie das Fahren damit auf dem Museumsgelände,
- das Besteigen von Podesten, Absperrungen und Verstärkungen sowie das Lehnen über Geländer und Absperrungen,
- das Drängeln, Laufen, Rutschen auf den Böden, lautes Verhalten, das Stören anderer Besucher, das Herbeiführen von Gefahrensituationen,
- das Werfen von Gegenständen jeglicher Art,
- das Fotografieren und Filmen der Ausstellungsräume mit Blitzlicht,
- das Fotografieren und Filmen der Sicherheitssysteme des Museums,
- das Mitbringen von Schusswaffen, Sprengstoffen und anderen gesundheits- und lebensgefährdenden Gegenständen auf das Museumsgelände,
- das Mitbringen von Alkohol und Rauschmitteln,
- das Mitnehmen von Ausstellungsstücken aus dem Museum,
- die Beschädigung von Ausstellungsstücken des Museums,
- das Mitbringen von Gepäck, Rucksäcken und gefährlichen Gegenständen in die Ausstellungsräume. Über die Gefährlichkeit eines solchen Gegenstands entscheidet das Museumspersonal,
- die Ausübung kommerzieller oder werblicher Tätigkeiten sowie politische Agitation.
- Rucksäcke, Taschen, Koffer, Regenschirme und Oberbekleidung sind in der Eingangshalle des Museums an dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen. Das Museum übernimmt keine Haftung für in der Eingangshalle zurückgelassene Gegenstände.
- Die Begleitpersonen haften für Schäden, die von den ihnen anvertrauten Kindern verursacht werden.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen sich im Museum nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten.
- Schulklassen bis zum Alter von 18 Jahren stehen unter der Aufsicht eines Lehrers/Betreuers.
- Der Führer und/oder der Betreuer einer organisierten Gruppe ist für die Disziplin der von ihm geführten Personen verantwortlich.
- Folgende Personen haben keinen Zutritt zum Museum:
- die gefährliche Gegenstände oder Materialien mitbringen,
- die unter dem Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder psychoaktiven Substanzen stehen,
- deren Kleidung Elemente enthält, die andere Personen aufgrund ihrer Weltanschauung, Religion, Hautfarbe, Nationalität, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer politischen Überzeugung beleidigen.
- die gefährliche Gegenstände oder Materialien mitbringen,
- die unter dem Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder psychoaktiven Substanzen stehen,
- deren Kleidung Elemente enthält, die andere Personen aufgrund ihrer Weltanschauung, Religion, Hautfarbe, Nationalität, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer politischen Überzeugung beleidigen.
- Das Museum behält sich das Recht vor, Besuchern den Zugang zu beliebigen Bereichen des Museums zu verweigern. Informationen über Zugangsbeschränkungen werden den Besuchern nach Möglichkeit so mitgeteilt, dass sie diese vor dem Kauf einer Eintrittskarte zur Kenntnis nehmen können.
- Das Museum behält sich das Recht vor, Exponate, die defekt, beschädigt oder zerstört sind, aus dem Betrieb zu nehmen.
- Die Sperrung eines Teils der Exponate berechtigt nicht zur vollständigen oder teilweisen Rückerstattung des Eintrittspreises.
- Alle Defekte, Beschädigungen und Zerstörungen der Ausstellungsgegenstände im Museum sind unverzüglich dem Museumspersonal zu melden.
- Es besteht die Möglichkeit, die Museumsausstellung in Begleitung von Haustieren zu besichtigen. Tiere, die ins Museum mitgebracht werden, müssen jederzeit unter der Aufsicht ihrer Besitzer/Betreuer stehen und an der Leine geführt werden. Der Besitzer/Betreuer eines Hundes sollte einen Nachweis mit einem aktuellen Eintrag über die Tollwutimpfung bei sich tragen. Der Besitzer/Betreuer übernimmt die volle Verantwortung für das Tier während des Aufenthalts auf dem Museumsgelände.
4. Schlussbestimmungen
- Die Hausordnung ist auf der Website www.muzeum-swidnica.org sowie in den Räumlichkeiten des Museums einsehbar.
- Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für das Museum erklären Sie sich mit dieser Hausordnung einverstanden. Besucher der kostenlosen Ausstellungen sind verpflichtet, sich mit der Hausordnung vertraut zu machen und deren Bestimmungen einzuhalten.
- Der Kauf einer Eintrittskarte gilt als Einwilligung in das unwiderrufliche und unentgeltliche Recht des Museums, Fotos mit dem Abbild des Besuchers mehrfach zu verwenden. Die Zustimmung umfasst: im Bereich der Aufzeichnung und Vervielfältigung von Fotos – die Herstellung von Fotokopien mit bestimmten Techniken, einschließlich Druck- und Digitaltechniken; im Bereich des Verkehrs mit dem Original oder den Kopien, auf denen das Bild festgehalten wurde – das Inverkehrbringen, die Überlassung oder die Vermietung des Originals oder der Kopien; die Bereitstellung der Fotos in einer Weise, dass jeder an einem Ort und zu einer Zeit seiner Wahl Zugang dazu hat, insbesondere im Internet und auf den sozialen Netzwerken des Museums. Der oben genannte Umfang der Verwertungsrechte umfasst die Nutzung von Fotos mit dem Abbild des Besuchers ausschließlich zu Informations-, Werbe- und Archivierungszwecken des Museums. Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Personen, die sich auf dem Gelände des Museums auf der Grundlage eines Dokuments aufhalten, das zum kostenlosen Besuch der Ausstellungen berechtigt, sowie im Rahmen von Veranstaltungen, Workshops und Museumsunterricht, die vom Museum organisiert werden.
- Die Nichteinhaltung dieser Hausordnung durch Besucher stellt einen Grund dar, den Besucher vom Museumsgelände zu verweisen.
- Anmerkungen, Beschwerden und Vorschläge bezüglich der Tätigkeit des Museums, seines Programmangebots sowie der Betreuung von Besuchern und Nutzern der Dienstleistungen können am Sitz des Museums vorgebracht werden.
- Rechnungen werden gemäß den geltenden Vorschriften für Personen, Institutionen und Unternehmen ausgestellt.
Aktualisiert am: 18.09.2023