ORGANISATORISCHE REGELUNG DES MUSEUMS

ORGANISATIONSORDNUNG

DES ARCHÄOLOGISCHEN MUSEUMS DER MITTLEREN ODER

IN ZIELONA GÓRA MIT SITZ IN ŚWIDNICA

KAPITEL 1

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1

1. Die Organisationsordnung des Archäologischen Museums des mittleren Odergebiets in Zielona Góra mit Sitz in Świdnica, im Folgenden als „Organisationsordnung“ bezeichnet, regelt die interne Organisation und die Arbeitsweise des Museums durch die Festlegung:

a.den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen der Organisationseinheiten und eigenständigen Stellen sowie deren Aufsicht, den Befugnissen sowie den Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter des Museums

b. des Organigramms, das diesen Geschäftsordnung als Anhang beigefügt ist

2. Die Organisationsordnung wird vom Museumsdirektor nach Rücksprache mit dem Veranstalter – der Stadt Zielona Góra – erlassen.

3. Das Museum erfüllt die Aufgaben, die in den geltenden Rechtsvorschriften und in seiner Satzung festgelegt sind.

4. Wann immer in der Geschäftsordnung von „Museum“ die Rede ist, ist darunter das Archäologische Museum des mittleren Odergebiets in Zielona Góra mit Sitz in Świdnica zu verstehen; unter „Direktor“ ist der Direktor des Archäologischen Museums des mittleren Odergebiets in Zielona Góra zu verstehen.

KAPITEL 2

RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR DIE TÄTIGKEIT DES MUSEUMS

§ 2

1. Gemäß der Satzung wird die gesamte Tätigkeit des Museums von einem Direktor geleitet, der vom Bürgermeister der Stadt Zielona Góra ernannt wird.

2. Zu den Aufgaben des Museumsdirektors gehören: die allgemeine Leitung der Kern- und Verwaltungsaufgaben , die allgemeine Aufsicht über die Sammlungen und deren Erfassung sowie über das Vermögen des Museums, die Vorlage von Sach- und Finanzplänen, Berichten und Investitionsanträgen beim Träger und den zuständigen Institutionen, die Überwachung der rationellen und effektiven Verwaltung der finanziellen und materiellen Mittel, der Erlass von Anordnungen, die Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten, einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Arbeitsverträgen mit den Mitarbeitern des Museums sowie der Fassung von Entscheidungen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, Vertretung des Museums nach außen, Zusammenarbeit mit dem Hauptbuchhalter des Museums in finanziellen, buchhalterischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Museums; Wahrnehmung der Funktion des Vorsitzenden des Redaktionskollegiums der Publikationen des Archäologischen Museums des mittleren Odergebiets in Zielona Góra, Schaffung von Bedingungen zur beruflichen Weiterqualifizierung der Mitarbeiter, Aufsicht über die Zusammenarbeit mit Kommunalbehörden, Institutionen, Organisationen, Gewerkschaften und Vereinen sowie anderen Einrichtungen im Rahmen der Tätigkeit des Museums im In- und Ausland; Aufsicht, Kontrolle und Bewertung der Arbeit der Abteilungen des Museums sowie der in den einzelnen Positionen beschäftigten Mitarbeiter.

§ 3

Der Direktor leitet das Museum mit Hilfe des von ihm ernannten Hauptbuchhalters und seiner Beauftragten.

§ 4

  1. Dem Direktor unterstehen direkt die Fachabteilungen des Museums
  2. Der Hauptbuchhalter leitet die Verwaltungsabteilung, überwacht alle finanziellen, buchhalterischen und personellen Angelegenheiten des Museums, wirkt an der Budgetplanung mit und leitet deren Umsetzung.

Kapitel 3

Organisationsstruktur des Museums

§ 5

Die Organisationsstruktur des Museums umfasst folgende Abteilungen:

I. Archäologische Abteilung

1. Inventarisierungsstelle

2. Arbeitsgruppe für das Mittelalter und die Neuzeit

3. Arbeitsgruppe für Stadtarchäologie

II Abteilung für Bildung, Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen

III Verwaltungsabteilung

  1. Hauptbuchhalter
  2. Spezialist für Verwaltungs- und Personalangelegenheiten
Lp.OrganisationseinheitenAnzahl der PersonenLiczba etatów
1.Direktor11
2.Verwaltungsabteilung7 (1 główny księgowy, 1 specjalista d-s 7 (1 Hauptbuchhalter, 1 Sachbearbeiter für Verwaltung und Personalwesen, 1 leitender Laborant, 4 Museumsassistenten)6 von 3/5
3.Abteilung für Bildung, Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen5 (1 Leiter, 1 leitender Laborant, 2 Museumsassistenten, 1 jüngerer Museumsassistent)5
4.Abteilung für Archäologie3 (1 leitender Konservator, 1 Hauptinventarisierer, 1 Assistenzprofessor)3
Suma 1615 von 3/5

§ 6

Die Abteilung für Bildung, Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen wird von einem Leiter geführt, während die übrigen Abteilungen von eigenverantwortlichen Mitarbeitern geleitet werden, die über die erforderlichen Qualifikationen und Berufserfahrung verfügen.

§ 7

Der Abteilungsleiter sowie die selbstständig tätigen Mitarbeiter, die die Werkstätten leiten, sind gegenüber dem Direktor für die bedarfsgerechte und dem Arbeitsplan des Museums entsprechende Erfüllung der Aufgaben verantwortlich.

Zu ihren Aufgaben gehören die Arbeitsplanung für das gesamte Team der Abteilung oder Werkstatt, die fristgerechte Einreichung der vorgeschriebenen Berichte und gegebenenfalls die Präsentation der Arbeitsergebnisse. Sie sind für die ihnen anvertrauten musealen und sonstigen Bestände verantwortlich.

Kapitel 4

Aufgaben und Arbeitsorganisation des Museums

§ 8

ABTEILUNG FÜR ARCHÄOLOGIE

Zu den Hauptaufgaben der Mitarbeiter der archäologischen Abteilung gehören: die Durchführung von und die Teilnahme an archäologischen Oberflächen-, Sondierungs-, stationären, Rettungs- und planmäßigen Interventionsuntersuchungen sowie an Aufträgen externer Auftraggeber; die Erwerbung archäologischer Sammlungen im Rahmen durchgeführter archäologischer Untersuchungen sowie die Übernahme archäologischer Objekte von natürlichen und juristischen Personen, das Sammeln, Katalogisieren, wissenschaftliche Aufarbeitung und Erfassung archäologischer Denkmäler, Pflege und Ergänzung der elektronischen Datenbank für archäologische Museumsobjekte, Erstellung, Sammlung und Archivierung der im Laufe archäologischer Untersuchungen entstandenen technisch-beschreibenden Dokumentation sowie der Dokumentation der anvertrauten Museumssammlungen, Aufbewahrung der Sammlungen unter Bedingungen, die ihre vollständige Sicherheit gewährleisten, Überwachung ihres Erhaltungszustands sowie ihre Lagerung in einer für wissenschaftliche Zwecke zugänglichen Weise sowie Meldung aller diesbezüglichen Änderungen an den Museumsdirektor, Durchführung von und Mitwirkung an wissenschaftlichen Forschungsarbeiten, Durchführung von Verbreitungs- und Popularisierungsaktivitäten, insbesondere: Organisation von Dauer- und Wechselausstellungen, Umsetzung anderer Formen zur Förderung der Tätigkeit der Abteilung und des Museums, Erstellung und Veröffentlichung von Katalogen, Ausstellungsführern, Ergebnissen archäologischer Forschungen, wissenschaftlichen und populärwissenschaftlichen Publikationen sowie Artikeln, Vorträgen und Referaten, Bereitstellung von Sammlungen und Dokumentationen für wissenschaftliche, ausstellungsbezogene, publizistische und pädagogische Zwecke, Durchführung von Recherchen, Erstellung von Plänen und Berichten über die Tätigkeit der Abteilung sowie über die archäologischen Sammlungen, Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Kultur-, Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen sowie Abteilungen des Museums im Rahmen der Tätigkeit der Abteilung, Ausarbeitung von Programmen, Projekten und Anträgen zur Einwerbung externer Mittel für die fachliche Arbeit.

Die Abteilung besteht aus drei eigenständigen Werkstätten.

1. Die Inventarisierungsabteilung nimmt Einträge in die Inventarbücher des Museums vor und koordiniert diese (Exponatenbücher, Leihgabenbücher, Bücher für Massenmaterialien) und führt den wissenschaftlichen Katalog der Sammlungen, das Archiv für archäologische Fundstätten aus dem Gebiet des mittleren Odergebiets sowie das Archiv der Dokumentationen zu den archäologischen Untersuchungen des Museums. Außerdem führt sie ein Melderegister. Diese Abteilung sammelt durch Forschungen und andere Erwerbsformen Bestände aus prähistorischen Epochen, d. h. von der Steinzeit bis zum Ende der Zeit des römischen Einflusses, erfasst sie im wissenschaftlichen Katalog des Museums und trägt sie in das Inventarbuch der Sammlungen der Abteilung für Urgeschichte ein.

2. Das Arbeitsgebiet für Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit sammelt durch Forschungen und andere Erwerbsformen Bestände aus der Zeit der Völkerwanderung und des frühen Mittelalters bis hin zur Neuzeit, erarbeitet diese für den wissenschaftlichen Katalog des Museums und trägt sie in die Inventarbücher der Sammlungen des Arbeitsbereichs für Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit ein. Zu den Aufgaben der Mitarbeiter des Arbeitsbereichs gehört auch die Durchführung archäologischer Überwachungen bei den vom Museum in Auftrag gegebenen Bauarbeiten.

3. Das Arbeitszimmer für Stadtarchäologie sammelt durch Forschungen und andere Erwerbsformen Bestände aus dem Mittelalter und der Neuzeit, vor allem aus städtischen Gebieten, erfasst sie für den wissenschaftlichen Katalog des Museums und trägt sie in das Inventarverzeichnis der Bestände des Arbeitszimmers für Stadtarchäologie ein. Zu den Aufgaben der Mitarbeiter des Arbeitsbereichs gehört auch die archäologische Überwachung von Bauarbeiten, die im Auftrag des Museums durchgeführt werden.

Zur Archäologischen Abteilung gehören die Lagerräume für archäologische Sammlungen in Wicin.

§ 9

ABTEILUNG FÜR BILDUNG, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND AUSSTELLUNGEN

1. Die Abteilung für Bildung, Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen betreibt Öffentlichkeitsarbeit durch Dauer-, Wechsel- und Sonderausstellungen, die in den Ausstellungsräumen des Museums sowie außerhalb des Museumsgeländes organisiert werden. Die Mitarbeiter der Abteilung betreuen die Ausstellungen und sind für die darin gezeigten Sammlungen verantwortlich; sie sorgen für die Führung der Besucher sowie für Sauberkeit und Ordnung in den Ausstellungsräumen. Zu den Aufgaben der Mitarbeiter der Abteilung gehört die Organisation aller Formen der Öffentlichkeitsarbeit, also Vorträge, Vorlesungen, Museumsunterricht, Tagungen und Konferenzen. Die Abteilung befasst sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von kleinen Souvenirs, Flugblättern und Broschüren. Die Mitarbeiter der Werkstatt führen zudem die notwendige Konservierung und Rekonstruktion von Keramik und anderen Materialien durch, erstellen im entsprechenden Umfang Zeichnungsdokumentationen und bereiten die für alle Abteilungen des Museums notwendigen Lehrmittel vor.

2. Zur Abteilung gehört die wissenschaftliche Bibliothek des Museums. Zu den Aufgaben der Mitarbeiter der Abteilung in diesem Bereich gehören: der Aufbau des Bestands durch Ankäufe, die Annahme von Schenkungen und der interinstitutionelle Austausch eigener Publikationen sowie das Abonnement von Zeitschriften im Rahmen der Kerntätigkeit des Museums, die Bestandsaufnahme und Erschließung des Bestands in Form eines Karteikarten- und elektronischen Katalogs, die Bereitstellung der Bibliotheksbestände im Lesesaal, die Zusammenarbeit mit anderen Bibliotheken und wissenschaftlichen Informationszentren im Bereich der Sammlung und Erschließung von Beständen sowie des Austauschs von Informationsquellen über Bibliotheksbestände, Überwachung der Sicherheit und des Erhaltungszustands der anvertrauten Bestände sowie Meldung aller diesbezüglichen Änderungen an den Museumsdirektor, Durchführung eines Programms zum Austausch von Publikationen mit Kulturinstitutionen sowie wissenschaftlichen und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland.

§ 10

VERWALTUNGSABTEILUNG

1. Der Hauptbuchhalter führt die Finanzabrechnung des Museums gemäß den Vorschriften, plant gemeinsam mit dem Direktor das Budget, überwacht dessen Umsetzung, sammelt Finanzunterlagen und erstellt die erforderlichen Berichte über die Erfüllung der finanziellen Aufgaben. Zu den Aufgaben des Hauptbuchhalters gehören die Überwachung der Bestandsaufnahme von Anlage- und Umlaufvermögen, die Vorbereitung der Gehaltszahlungen für festangestellte und befristete Mitarbeiter des Museums sowie von Zahlungen aus anderen Titeln und die Ausarbeitung von Programmen, Projekten und Anträgen zur Einwerbung externer Mittel.

2. Der Personalreferent überwacht alle betrieblichen Aufgaben, führt das Sekretariat und kümmert sich insbesondere um die Korrespondenz im Zusammenhang mit organisatorischen und administrativen Angelegenheiten; er kümmert sich um die Ordnung und Erfassung der Gründungsunterlagen, Registrierungsangelegenheiten, Verordnungen und Vorschriften des Museums; er erarbeitet Entwürfe für Verordnungen und Vorschriften des Museums; er führt alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gemäß den geltenden Vorschriften; er führt gemäß den geltenden Vorschriften Personalakten der Mitarbeiter sowie Unterlagen über ehemalige Mitarbeiter des Museums; erledigt die Gehaltszahlungen an festangestellte und befristete Mitarbeiter sowie Zahlungen und Einzahlungen aus anderen Titeln, betreut andere Abteilungen und Werkstätten im Bereich der Vervielfältigung von Drucksachen und Materialien, führt das Betriebsarchiv

3. Der Verwaltungsspezialist koordiniert alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung eines angemessenen technischen Zustands der Objekte und überwacht den Brand- und Einbruchschutz der Museumsgebäude; ist zudem verantwortlich für die Ausarbeitung von Verträgen im Zusammenhang mit dem Betrieb der im Besitz des Museums befindlichen Objekte, die Durchführung von Bestellungen für Ausstattungsgegenstände, Reinigungsmittel und Büroartikel auf Antrag des Leiters der Abteilung für Bildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Fachmitarbeiter und die Abwicklung von Beschaffungs-, Liefer- und Dienstleistungsvorgängen gemäß dem Gesetz „Gesetz über das öffentliche Auftragswesen“ , die Betreuung von Angelegenheiten im Bereich der Einhaltung von Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften, die Ausstattung der Mitarbeiter mit persönlicher Schutzausrüstung und deren Erfassung; die Betreuung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen und Renovierungen in den Räumlichkeiten des Museums, die mit der Ausstattung und der Verwaltung von Vermögenswerten zusammenhängen; die Aufsicht über die Bestandsaufnahme des Museumsvermögens

3. Die Mitarbeiter der Abteilung kümmern sich um den historischen Park beim Museum.

Kapitel 5

Schlussbestimmungen

§ 11

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser Arbeitsordnung vertraut zu machen.

§ 12

Das Museum ist täglich von Dienstag bis Sonntag zu den in einer gesonderten Verordnung des Museumsdirektors festgelegten Zeiten für Besucher geöffnet.

§ 13

Änderungen der Geschäftsordnung werden nach dem für deren Festlegung vorgesehenen Verfahren vorgenommen, sofern die zum Zeitpunkt der Änderungen geltenden Gesetze nichts anderes vorsehen.